
Datenschutz ist Chefsache
Der Datenschutz bringt viele Herausforderungen mit sich, denen sich die Unternehmen stellen müssen. Die EU Kommission hat deshalb eine Harmonisierung des Datenschutzes beschlossen und mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ein zentrales Rahmenwerk geschaffen. Als Richtlinie bildet sie die Grundlage der Datenschutzreform, um die Datenschutzbestimmungen innerhalb der Mitgliedstaaten neu zu regeln.
Datenschutz ist Grundrechtsschutz! Die Verantwortung zur Einhaltung der Normen zum Datenschutz trägt die Geschäftsleitung, auch wenn die Umsetzung notwendiger Maßnahmen durch entsprechende Mitarbeiter ausgeführt wird. Sehen Sie es nicht als Erfüllung lästiger Pflichten, denn den gesetzlichen Vorgaben muss zunächst einmal routiniert und professionell Genüge getan werden.
Nach der Pflicht kommt die Kür. Und der widmen wir uns mit besonderer Aufmerksamkeit. Welche Pläne haben Sie für die Zukunft? Sind ihre Unternehmensstrukturen optimierbar? Wurden alle Vorgaben der EU-DSGVO erfüllt? Die zukunftsorientierte Beratung und Betreuung ist uns besonders wichtig. Wir beraten und unterstüzen Sie bei allen Fragen zur EU-Datenschutzgrundverordung.

Frank Steinbrügger
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
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